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   BVerwG, 29.07.1959 - V C 62.58   

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BVerwG, 29.07.1959 - V C 62.58 (https://dejure.org/1959,230)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1959 - V C 62.58 (https://dejure.org/1959,230)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1959 - V C 62.58 (https://dejure.org/1959,230)
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    BVerwGG § 56 Abs. 2; KgfEG § 2 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 102
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 12.02.1964 - VI C 214.61

    Anspruch auf Zahlung von Übergangsgehalt unter Anrechnung einer

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil BVerwGE 9, 102 zu diesem Punkte ausgeführt: "In der Tat besteht ein Erfahrungssatz dahin, daß Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen, jedenfalls vom Rang eines Ortsgruppenleiters an, von den Alliierten nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit festgenommen worden sind, es sei denn, daß diese Festnahme in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in dem Urteil BVerwGE 9, 102 ausgeführt: "Ferner ist allgemein bekannt und auch gerichtskundig, daß die Ausstellung eines D 2-Entlassungsscheines durch die Besatzungsmacht keinen Beweis dafür erbringt, daß der Entlassene Kriegsgefangener im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes gewesen sei ... Die Besatzungsmächte haben nämlich in den ersten Jahren nach dem Kriege die gesamte männliche wehrfähige Bevölkerung Deutschlands durch Ausstellung von Entlassungsscheinen karteimäßig erfaßt und zu diesem Zweck auch solchen Personen Entlassungsscheine erteilt, die überhaupt nicht.

    Denn jedenfalls vermag diese Urkunde nicht als Beweis dafür zu gelten, daß der Kläger sich doch in Kriegsgefangenschaft befunden habe; dies hat bereits der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ganz generell für Entlassungsscheine der hier in Frage stehenden Art ausgesprochen (BVerwGE 9, 102 [104]), und es ist nichts ersichtlich, was im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung zu rechtfertigen vermöchte.

  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Daß Erfahrungssätze revisibel sind, entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 9, 102 [103] und 31, 1 [3]).
  • BVerwG, 22.10.1975 - V B 19.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Kläger sei nicht wegen seiner Verpflichtung zu einer Volkssturmeinheit, sondern wegen der von ihm als Kreisleiter der NSDAP in einer Ortsgruppenleiterversammlung angeblich befohlenen Erschießung eines amerikanischen Fliegers festgenommen worden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung, des Bundesverwaltungsgerichts, Es besteht ein Erfahrungssatz dahin, daß Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen, jedenfalls vom Rang eines Ortsgruppenleiters an, von den Alliierten nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit festgenommen worden sind, es sei denn, daß diese Festnahme in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat (BVerwGE 9, 102).

    Die alliierten Besatzungsmächte haben in den ersten Nachkriegsjahren die gesamte wehrfähige männliche Bevölkerung Deutschlands durch Ausstellung von Entlassungsscheinen erfaßt und zu diesem Zweck auch solchen Personen Entlassungsscheine erteilt, die überhaupt nicht in Kriegsgefangenschaft geraten waren (Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 431.56 - Beschluß vom 18. November 1958 - BVerwG V C 204.58 - BVerwGE 9, 102).

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 30.58

    Rechtsmittel

    Diese Überlegungen erklären auch den Erfahrungssatz, den der erkennende Senatim Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 - ausgesprochen hat, wonach Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen, jedenfalls vom Range eines Ortsgruppenleiters an, nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit von den Alliierten festgenommen worden sind, wenn die Festnahme nicht in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat.
  • BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58

    Rechtsmittel

    Diese Überlegungen erklären den Erfahrungssatz, den der erkennende Senatim Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 - niedergelegt hat, wonach Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen, jedenfalls vom Range eines Ortsgruppenleiters an, nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit von den Alliierten festgenommen worden sind, wenn die Festnahme nicht in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat.
  • BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1959 (BVerwGE 9, 102), in dein ausgeführt ist, daß der Tatrichter allgemeine Erfahrungssätze zu berücksichtigen hat, liegt ebenfalls nicht stets schon dann vor, wenn das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz nicht beachtet hat, sondern erst dann, wenn dieser Mangel auf der Rechtsauffassung beruht, daß das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz nicht zu berücksichtigen brauche.
  • BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59

    Rechtsmittel

    Für beide Gewahrsamsarten wird jedoch keine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gewährt (Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232]; vom 29. Juli 1959 [BVerwGE 9, 102];vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 223.58 - [NJW 1960, 1269]).
  • BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57

    Auf Grund einer Abkommandierung zu leistender Dienst eines Wehrmachtsangehörigen

    Es kommt hier auch nicht darauf an, daß der Dienst in der Waffen-SS durchaus nicht etwa in jedem Falle Wehrdienst gewesen ist, daß vielmehr gerade der Dienst als KZ-Bewacher in der Regel nicht als solcher angesehen werden kann (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 -), daß bei Amtsträgern der NSDAP und ihrer Gliederungen - ganz besonders bei einer Verhaftung erst einige Zeit nach der Kapitulation - ein voraufgegangener militärischer Dienst nur in Ausnahmefällen als die maßgebliche Ursache für die Festnahme anzusehen ist (Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 -), und daß die Angehörigen der SS fast ausnahmslos dem sogenannten automatischen Arrest unterworfen wurden.
  • BVerwG, 08.12.1959 - V CB 201.59

    Rechtsmittel

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 - (MDR 1959 S. 871) jedoch ausgesprochen, daß wichtige Amtsträger der NSDAP - und die Gauleiter gehörten zu diesen - nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit festgenommen worden sind, es sei denn, daß die Festnahme in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat.
  • BVerwG, 26.08.1959 - V C 64.58

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts steht mit dem allgemeinen Erfahrungssatz im Einklang, daß frühere Amts träger der Partei, die von den Besatzungsmächten ohne Zusammenhang mit Kampfhandlungen und - wie hier sogar - nach Abschluß der Kampfhandlungen festgenommen worden sind, regelmäßig nicht wegen einer etwaigen Zugehörigkeit zu militärischen oder militärähnlichen Verbänden, sondern wegen ihrer Eigenschaft als Funktionäre der früheren NSDAP in Gewahrsam genommen worden sind(Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58).
  • BVerwG, 29.11.1961 - V C 7.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.09.1960 - V B 70.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 439.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.07.1959 - V C 47.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.03.1966 - VIII B 17.65
  • BVerwG, 28.09.1960 - V C 214.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.08.1960 - V B 52.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1964 - VIII B 12.63

    Anerkennung eines so genannten automatischen Arrests als einen durch die

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